Der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens steht für den Schutz allgemeiner Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden. Daran ändert sich auch durch die EU-DSGVO und das neue BDSG nichts.
Allerdings gilt: „Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. (Art. 37 Abs. 5 EU-DSGVO)“
Die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens muss also bereits vor einer Bestellung vorhanden sein! Ferner wird weiterhin gefordert, dass der Datenschutzbeauftragte seine Fachkunde stets aktuell hält. Nach Art. 38 Abs. 2 EU-DSGVO hat das verantwortliche Unternehmen dem Beauftragten für den Datenschutz zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Und beachten Sie: Die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten müssen Sie zum 25.05.2018 der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz mitteilen!
Ihre individuelle Lösung
Um die vielfältigen Aufgaben (vgl. Art. 39 EU-DSGVO) fachkundig erfüllen zu können, bieten wir verschiedene Seminare und Workshops für Datenschutzbeauftragte an.
Ferner leisten wir die komplette Ausbildung von internen und externen Datenschutzbeauftragten. Wir helfen Ihrem internen Datenschutzbeauftragten konkret in unseren Workshops und Seminaren beim Erwerb und Erhalt der gesetzlich geforderten Fachkunde durch sofort umsetzbare und pragmatische Lösungen, die sich in jahrelanger Praxis bewährt haben.
Ihr Mehrwert
Durch gelebten Datenschutz im Unternehmen durch das überzeugende Vorbild und die Kommunikationsstärke eines hervorragend ausgebildeten Datenschutzbeauftragten:
Unsere Datenschutz-Seminare und -Workshops: